Alternative Weichmacher Weichmacher ist nicht gleich Weichmacher
Mit der optimalen Auswahl des richtigen Weichmachers für Ihre Anwendung wird ein wichtiger Grundstein gelegt. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how.
Sie können wählen zwischen
noDOP® (TEHTM)
- Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
- Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
- Seit 1978 etabliert
- Sehr gute Biokompatibilität
- Äußerst geringe Migration
DEHT
- Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
- Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
- Sehr gute Biokompatibilität
DiIsoNonyl-CycloHexan-1,2-dicarboxylat
- Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
- Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
- Seit 2004 etabliert
- Sehr gute Biokompatibilität
ATBC
- Fällt nicht unter die REACH Verordnung (Art. 33)
- Keine Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
DEHP
- Entsprechend Art. 57 der REACH Verordnung ist DEHP im Anhang XIV der "besorgniserregenden Stoffe" (entsprechend EU Direktive 67/548/EEC CMR 2) aufgeführt. Damit fällt DEHP unter Art. 33 der REACH Verordnung.
- Kennzeichnungspflicht nach Medizinproduktegesetz
noDOP® – die bessere Alternative
noDOP wurde speziell von uns für die Medizinindustrie entwickelt. Es handelt sich hierbei um ein hochreines und gemäß REACH-Verordnung phthalatfreies Weich-PVC mit dem Weichmacher TEHTM (noDOP). Raumedic noDOP steht für höchste Qualitätsansprüche – seit mehr als 30 Jahren.
- Äußerst geringe Migration (IVV Fraunhofer Institut)
- Sehr gute Biokompatibilität
- Ausgezeichnete mechanische Eigenschaften
- Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
- Garantiert REACH-konform, keine Kennzeichnungspflicht nach Medical Device Directive 93/42/EEC
- noDOP-Schläuche lassen sich problemlos weiterverarbeiten (wie z.B.: Verkleben, Bedrucken, Verschweißen, etc.)
- Individualisierte Prüfkontrollen